Unsere Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
II. Preis und Zahlung
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk Meißen einschließlich Verladung
im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto TKC zu
leisten; und zwar
ein Drittel des Auftragswertes nach Eingang der Auftragsbestätigung;
ein weiteres Drittel des Wertes der Lieferung, sobald dem Besteller mitgeteilt ist,
dass eine Lieferung versandbereit sind;
der Restbetrag des Wertes der Lieferung innerhalb 14 Tagen nach Gefahrübergang
(vgl. Absch. IV Ziff. 1./2.).
TKC ist berechtigt, jede Zahlung des Bestellers unabhängig von ihrer Deklaration auf die zum
Zeitpunkt des Zahlungseingangs älteste Verbindlichkeit des Bestellers bei TKC zu verrechnen.
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem
Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.